Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Januar 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Heinzel Personalvermittlung und ihren Kunden (Unternehmen, die Fachkräfte suchen) sowie Bewerbern (Fachkräfte, die eine Vermittlung suchen).
1 Auftraggeber & Vertragspartner
1.1 Auftragnehmer
Heinzel Personalvermittlung
Inhaber: Eric Stephen Nyassi Ngatcha
Marommer Straße 13
22850 Norderstedt
Deutschland
Telefon: +49 176 70589605
E-Mail: info@heinzelpersonalvermittlung.de
1.2 Auftraggeber
Als Auftraggeber im Sinne dieser AGB gelten:
- Unternehmen: Juristische oder natürliche Personen, die qualifizierte Fachkräfte suchen
- Bewerber: Fachkräfte, die eine Vermittlung an deutsche Arbeitgeber suchen
2 Leistungen der Personalvermittlung
2.1 Leistungsumfang für Unternehmen
Die Heinzel Personalvermittlung bietet folgende Dienstleistungen an:
- Bedarfsanalyse: Ermittlung des konkreten Personalbedarfs und der Anforderungen
- Kandidatensuche: Aktive Suche nach qualifizierten Fachkräften im In- und Ausland
- Vorauswahl: Prüfung von Qualifikationen, Sprachkenntnissen (mind. B2 Deutsch) und Referenzen
- Präsentation: Vorlage geeigneter Kandidatenprofile
- Organisation von Gesprächen: Koordination von Vorstellungsgesprächen
- Unterstützung bei Formalitäten: Hilfe bei Visum, Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Qualifikationen
- Nachbetreuung: Begleitung in den ersten Monaten nach Arbeitsantritt
2.2 Leistungsumfang für Bewerber
Für Fachkräfte aus dem Ausland bieten wir:
- Beratung: Analyse des Profils und der Karrieremöglichkeiten in Deutschland
- Prüfung der Unterlagen: Bewertung von Qualifikationen und Sprachkenntnissen
- Jobmatching: Vermittlung an passende Arbeitgeber
- Bewerbungsunterstützung: Optimierung von Unterlagen für den deutschen Arbeitsmarkt
- Vorbereitung auf Gespräche: Coaching für Vorstellungsgespräche
- Unterstützung bei Behördengängen: Hilfe bei Visa, Arbeitserlaubnis, Qualifikationsanerkennung
- Integration: Unterstützung beim Ankommen in Deutschland
Wichtig: Die Dienstleistungen für Bewerber sind für diese grundsätzlich kostenfrei. Die Vermittlungsgebühr wird vom einstellenden Unternehmen getragen.
3 Vertragsabschluss
3.1 Mit Unternehmen
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliche Anfrage des Unternehmens (per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular)
- Annahme des Auftrags durch Heinzel Personalvermittlung
- Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags oder Auftragsbestätigung
3.2 Mit Bewerbern
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Einreichung von Bewerbungsunterlagen
- Annahme der Bewerbung durch Heinzel Personalvermittlung
- Zustimmung zur Weitergabe der Daten an potenzielle Arbeitgeber
4 Pflichten der Vertragsparteien
4.1 Pflichten der Heinzel Personalvermittlung
- Sorgfältige und gewissenhafte Durchführung der vereinbarten Leistungen
- Prüfung der Sprachkenntnisse (mind. B2 Deutsch) vor Präsentation
- Wahrung der Vertraulichkeit aller übermittelten Informationen
- Transparente Kommunikation über den Vermittlungsprozess
- Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO)
4.2 Pflichten des Unternehmens
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der Stellenanforderungen
- Zeitnahe Rückmeldung zu präsentierten Kandidaten
- Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- Zahlung der vereinbarten Vermittlungsgebühr bei erfolgreicher Vermittlung
- Kooperative Zusammenarbeit im Vermittlungsprozess
4.3 Pflichten des Bewerbers
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen
- Vollständige und aktuelle Bewerbungsunterlagen
- Nachweis von Sprachzertifikaten (mind. B2 Deutsch)
- Zeitnahe Rückmeldung auf Vermittlungsvorschläge
- Teilnahme an vereinbarten Gesprächen und Terminen
- Information über Vertragsabschluss mit einem vermittelten Arbeitgeber
5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Vermittlungsgebühr für Unternehmen
Die Vermittlungsgebühr beträgt:
[X]% des Brutto-Jahresgehalts der vermittelten Fachkraft
Hinweis: Der genaue Prozentsatz wird im individuellen Vermittlungsvertrag festgelegt und beträgt üblicherweise zwischen 15-25% je nach Branche und Position.
5.2 Fälligkeit
Die Vermittlungsgebühr wird fällig:
- Bei Abschluss des Arbeitsvertrags zwischen Unternehmen und Kandidat
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung
- Bei vorzeitigem Ausscheiden (siehe § 6 Ersatzgarantie)
5.3 Keine Kosten für Bewerber
Für Bewerber und Fachkräfte entstehen keine Kosten. Die Vermittlung ist für Arbeitssuchende kostenfrei.
6 Ersatzgarantie
6.1 Garantiezeitraum
Wir gewähren eine Ersatzgarantie von [X] Monaten (üblicherweise 3-6 Monate) ab Arbeitsantritt.
6.2 Garantiefall
Ein Garantiefall liegt vor, wenn:
- Der Arbeitsvertrag in der Probezeit vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt wird
- Der Arbeitnehmer innerhalb der Garantiezeit aus eigenem Verschulden fristlos gekündigt wird
- Die angegebenen Qualifikationen oder Sprachkenntnisse nicht der Wahrheit entsprechen
6.3 Garantieleistung
Im Garantiefall:
- Ersatzvermittlung: Wir vermitteln kostenlos eine Ersatzkraft
- Oder: Rückerstattung von [X]% der Vermittlungsgebühr (nach Staffelung)
Staffelung:
- Ausscheiden innerhalb 1. Monat: 100% Rückerstattung oder kostenlose Ersatzvermittlung
- Ausscheiden innerhalb 2-3 Monaten: 75% Rückerstattung oder kostenlose Ersatzvermittlung
- Ausscheiden innerhalb 4-6 Monaten: 50% Rückerstattung oder kostenlose Ersatzvermittlung
6.4 Ausschluss der Garantie
Die Garantie entfällt bei:
- Kündigung durch den Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen
- Kündigung aufgrund von Umständen, die nicht bei der Vermittlung erkennbar waren
- Kündigung aufgrund von Verstößen des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Pflichten
7 Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Vertraulichkeit
Alle Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vermittlungsprozesses bekannt gewordenen Informationen.
7.2 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und der DSGVO.
7.3 Einwilligung zur Datenweitergabe (Bewerber)
Bewerber erteilen durch Einreichung ihrer Unterlagen die Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten an potenzielle Arbeitgeber. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
8 Haftung
8.1 Haftungsumfang
Heinzel Personalvermittlung haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt
- Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
8.2 Haftungsausschluss
Wir haften nicht für:
- Falsche Angaben der Bewerber, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren
- Schäden, die nach Arbeitsantritt durch Fehlverhalten des Arbeitnehmers entstehen
- Die Einhaltung ausländischer Gesetze durch Bewerber
- Verzögerungen bei Behörden (Visa, Arbeitserlaubnis, etc.)
9 Kündigung und Vertragsbeendigung
9.1 Kündigung durch das Unternehmen
Das Unternehmen kann den Vermittlungsauftrag jederzeit schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
9.2 Kündigung durch den Bewerber
Der Bewerber kann seine Teilnahme am Vermittlungsprozess jederzeit beenden. Es entstehen keine Kosten.
9.3 Kündigung durch Heinzel Personalvermittlung
Wir behalten uns vor, eine Vermittlung abzulehnen oder zu beenden bei:
- Falschangaben oder fehlenden Unterlagen
- Nichterfüllung der Mindestanforderungen (z.B. B2 Deutschkenntnisse)
- Unzumutbaren Arbeitsbedingungen seitens des Unternehmens
- Verstoß gegen diese AGB
10 Besondere Bestimmungen für internationale Vermittlungen
10.1 Visum und Arbeitserlaubnis
Die Einholung von Visum und Arbeitserlaubnis liegt in der Verantwortung des Bewerbers und des Unternehmens. Wir unterstützen bei diesem Prozess, übernehmen jedoch keine Garantie für die Erteilung.
10.2 Anerkennung von Qualifikationen
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen muss durch die zuständigen deutschen Behörden erfolgen. Wir unterstützen bei der Antragstellung.
10.3 Sprachnachweis
Alle vermittelten Kandidaten verfügen über nachgewiesene Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau (gemäß GER - Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.3 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.4 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Norderstedt, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Kontakt bei Fragen zu den AGB:
Heinzel Personalvermittlung
Eric Stephen Nyassi Ngatcha
Marommer Straße 13
22850 Norderstedt
Telefon: +49 176 70589605
E-Mail: info@heinzelpersonalvermittlung.de